Seitentitel

Platzordnung

 

§ 1

Den Anordnungen des Ausbildungswartes ist während der Ausbildungsstunden Folge zu leisten!

§ 2

Jeder Hundeführer hat mit seinem Hund die notwendigen Impfungen vornehmen zu lassen und zur Zulassung zum Ausbildungsbetrieb eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 3

Läufige Hündinnen sind für die Zeit der Läufigkeit ( etwa 26 Tage ) vom Ausbildungsplatz fernzuhalten.

§ 4

Der Aufenthalt von Hunden auf der Terrasse und im Vereinsheim ist aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht gestattet.

§ 5

Es ist nicht gestattet auf und vor der Terrasse die Hunde abzulegen oder anzuleinen. Aus Sicherheitsgründen!

§ 6

Der Hundeführer hat darauf zu achten, das sein Hund sich außerhalb des Ausbildungsplatzes löst. Verunreinigungen des Ausbildungsplatzes sind zu vermeiden und zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

§ 7

Schutzdienst kann nur vom Ausbildungswart oder einer von ihm bestimmten Person durchgeführt werden.

§ 8

Zuschauer haben sich während des Ausbildungsbetriebes sportlich zu verhalten und Störungen, die eine Beeinträchtigung der Arbeit mit dem Hund zur Folge haben, zu unterlassen.

§ 9

Beim Betreten und beim Verlassen des Übungsplatzes sind die Hunde anzuleinen.

§ 10

Verstöße gegen die Platzordnung können durch Platzverweis geahndet werden.

Die Vorstandschaft


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