Seitentitel
Platzordnung
§ 1
Den Anordnungen des Ausbildungswartes ist während der Ausbildungsstunden Folge zu leisten!
§ 2
Jeder Hundeführer hat mit seinem Hund die notwendigen Impfungen vornehmen zu lassen und zur Zulassung zum Ausbildungsbetrieb eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 3
Läufige Hündinnen sind für die Zeit der Läufigkeit ( etwa 26 Tage ) vom Ausbildungsplatz fernzuhalten.
§ 4
Der Aufenthalt von Hunden auf der Terrasse und im Vereinsheim ist aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht gestattet.
§ 5
Es ist nicht gestattet auf und vor der Terrasse die Hunde abzulegen oder anzuleinen. Aus Sicherheitsgründen!
§ 6
Der Hundeführer hat darauf zu achten, das sein Hund sich außerhalb des Ausbildungsplatzes löst. Verunreinigungen des Ausbildungsplatzes sind zu vermeiden und zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
§ 7
Schutzdienst kann nur vom Ausbildungswart oder einer von ihm bestimmten Person durchgeführt werden.
§ 8
Zuschauer haben sich während des Ausbildungsbetriebes sportlich zu verhalten und Störungen, die eine Beeinträchtigung der Arbeit mit dem Hund zur Folge haben, zu unterlassen.
§ 9
Beim Betreten und beim Verlassen des Übungsplatzes sind die Hunde anzuleinen.
§ 10
Verstöße gegen die Platzordnung können durch Platzverweis geahndet werden.
Die Vorstandschaft
powered by Beepworld